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Copyright Bavaria Limousines

In eigener Sache:

Bedauerlicherweise hat in letzter Zeit die Verletzung unserer Marken- und Urheberrechte durch andere imMarke Bavaria Limousines gewerblichen  Personenbeförderungsdienst tätige Unternehmen sehr stark zugenommen, sodass wir zuletzt 8 Unternehmen sehr kollegial und zunächst nur mündlich auf die Urheberrechtsverletzungen hinweisen und auf die Beseitigung der Missstände drängen mussten. Bei diesen Verstößen wurden sowohl ganze Texte und Fotoserien komplett übernommen, AGB`s kopiert, und sogar der markenrechtlich geschützte Firmenname zu Unrecht missbräuchlich benutzt.

Dies nehmen wir zum Anlass allen Lesern und Mitbewerbern hiermit zu versichern, dass die Marke “Bavaria Limousines” beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sowohl als Wort, als auch Bildmarke geschützt ist. Bavaria Limousines wird auch in Zukunft in regelmäßigen Abständen Copyright- und Urheberrechtsverletzungen überprüfen und gegebenenfalls nachverfolgen, wenn es die Umstände nicht anders erlauben, auch unter Heranziehung unserer Rechtsabteilung und in Form von Unterlassungsklagen mit Schadenersatzforderung.

Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass man sich heutzutage sehr einfacher technischer Mittel bedienen kann, um solche Verstöße schnell zu bemerken. Diese Hilfsmittel erlauben es heutzutage innerhalb von Sekunden die Datenbanken der Suchmaschienen nach sogenanntem “Double Content” zu durchsuchen. Derartige Plagiatsverstöße werden und können wir nicht dulden.

Dieser Artikel soll vor allem auch zur Aufklärung dienen, da viele der Störer gar nicht wussten, dass Sie etwas Verbotenes taten, oder da sie externe Internetagenturen beauftragt haben, die widerum Ihrerseits den Verstoß begangen haben, ohne dass es der Homepagebetreiber selbst wusste.

Daher wollen wir im Nachfolgenden auf die derzeitige Rechtslage hinweisen um weiteren Verstößen vorzubeugen.

Auch die Denic, Registrar aller deutschen Domains kann nach heutiger Rechtslage veranlasst werden, Störern, die mit Domains Markenrechte Anderer beeinträchtigen, die Domain wieder zu entziehen.

Bavaria Limousines im deutschen Patent- und Markenregister: Registernnummer/Aktenzeichen: 30625942.7 

Aktuelle Rechtslage:

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.11.2009, Az. 2-21 O 139/09
§§ 823, 1004 BGB

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die DENIC selbst zur Aufhebung von Internetregistrierungen in Anspruch genommen werden kann, wenn eine rechtsmissbräuchliche Anmeldung offensichtlich vorliegt. Grundsätzlich unterliege die DENIC nur einer äußerst eingeschränkten Prüfungspflicht bei der Eintragung von Internetadressen, die sich auf offenkundige Eingriffe in Rechte Dritter oder auf dokumentierte Vorgänge beziehe. Im vorliegenden Fall würden jedoch mehrere Umstände für einen Rechtsmissbrauch sprechen, die in ihrer Gesamtheit dazu führten, dass die Registrierungen aufzuheben gewesen seien: Es ging um Domainnamen wie “regierung-mittelfranken.de” und andere Verbindungen mit den Bestandteilen “Regierung” und bayerischer Gebietsbezeichnung. Der Freistaat Bayern, der hier gegen die DENIC klagte, habe richtigerweise darauf hingewiesen, dass eine anderweitige, sinnvolle Verwendung durch Dritte nicht in Betracht komme. Die Bemühungen um die Aufhebung dieser Registrierungen sei durch zwei Versäumnisurteile gegen den ehemaligen Admin-C und den aktuellen Inhaber der Domains dokumentiert.

Entgegen der Auffassung der DENIC bedarf es zur Dokumentation der Offenkundigkeit einer Rechtsverletzung keines vollständigen Urteils mit Entscheidungsgründen, da auch für Versäumnisurteile jedenfalls eine Schlüssigkeitsprüfung vorgenommen werde. Darüber hinaus habe es während des Verfahrens einige sehr auf den Einzelfall bezogene Merkwürdigkeiten gegeben, die ebenfalls dafür sprächen, dass die DENIC sich der Rechtsverletzung bewusst und dementsprechung zur Löschung der Eintragungen verpflichtet war.

Fazit:

Wir hoffen hiermit zur Aufklärung bei Verstößen zu Urheberrechtsverletzungen beigetragen zu haben und hoffen, dass dies zukünftige Störer, ob absichtlich oder unabsichtlich, dazu veranlasst, die Inhalte auf ihren Seiten, vor Veröffentlichung, gründlich zu prüfen, denn der Markeninhaber selbst kann sich von Rechtswegen her nur an den Störer selbst wenden und nicht an unbekannte Dritte die womöglich die Texte geliefert haben (externe Internetagenturen).

Bei Verstößen der beschriebenen Art sind die Kosten für Abmahnungen durch Anwälte und eventuelle Schadensersatzforderungen nicht unerheblich und belaufen sich in der Regel auf Summen zwischen € 900 - 4000; von Fall zu Fall, kann es auch teurer werden, falls Prozesskosten etc. dazu kommen.

In diesem Sinne auf ein weiteres kollegiales Miteinander.

Ihr Franz Kraus - Inhaber und Geschäftsführer der Bavaria Limousines GmbH & Co. KG